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Ärger, wenn der Flieger ausfällt

Die am häufigsten gewählte Reiseart neben dem eigenen Pkw ist die Flugreise. Angesichts der günstigen Preise fällt immer häufiger die Entscheidung zu Gunsten des Flugzeuges. Ärgerlich nur, wenn der Flieger dann ausfällt. Da wird häufig aus der Urlaubslust der erste Urlaubsfrust.aergerDoch wichtig ist es, sich trotz des Unmutes richtig zu verhalten, um seine Ansprüche zu sichern. Grundsätzlich gilt: Fällt ein Flug aus, besteht Anspruch auf Entschädigung. Diese muss von der jeweiligen Airline übernommen werden. Dabei hängt die Höhe der Entschädigung von der Flugstrecke ab. So gibt es beispielsweise bei Strecken bis 1500 km bereits 250,– € pro Person. Bei Flügen bis 3500 km fallen 400,– € an Entschädigung an. Diese Regelungen betrifft Passagiere, die in der Europäischen Union abfliegen, aber auch für Flüge in die EU, sofern die Airline dort ihren Sitz hat.

Wer einen Pauschalurlaub gebucht hat, kann unter Umständen vom Veranstalter zusätzlich einen Preisnachlass fordern, allerdings erst, wenn die Verspätung mehr als 4 Stunden beträgt. Wird wegen des verspäteten Fluges eine Hotelübernachtung versäumt oder musste der Mietwagen bereits gezahlt werden, obwohl man ihn wegen der verspäteten Ankunft nicht nutzen konnte, sollte man dies ebenfalls dem Veranstalter berechnen. Hier ist allerdings darauf zu achten, dass dies umgehend beim Reiseleiter reklamiert und innerhalb eines Monats nach der Rückkehr eingefordert werden muss.

Wenn ein Flug ausfällt, so hat der Reisende das Recht, einen anderen Flug zu nehmen. Dabei sollte man aber keinesfalls auf eigene Faust einen anderen Flieger nehmen, sondern sich am Schalter melden. Andernfalls läuft man Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Individualreisende haben zudem die Möglichkeit, nach fünfstündiger Wartezeit vom Flug zurückzutreten. Dies sollte man sich auf jeden Fall am Schalter schriftlich bestätigen lassen. Pauschalreisende haben diesen Anspruch jedoch nicht.

Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de

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